Hallo E-Rezept.

 

E-Rezept

DAS E-REZEPT KOMMT. WIR SIND BEREIT.

 

Rezepte vom Arzt werden in Zukunft nicht mehr auf Papier gedruckt, sondern in elektronischer Form ausgestellt und dann per Smartphone in die Apotheke übermittelt. So einfach und selbstverständlich, wie wir heute E-Mails senden statt Briefe zu schreiben.

Wir freuen uns darauf, dass es im Laufe des Jahres 2022 soweit sein wird und haben smarte technische Lösungen erarbeitet und unkomplizierte Abläufe für Sie als unsere Gäste entwickelt.

Denn wir sind sicher:   Wir bleiben uns nah – analog und digital.

 

 

SO KOMMT IHR E-REZEPT ZU UNS. SIE HABEN DIE WAHL.

E-REZEPT
 

Sie erhalten Ihr E-Rezept von Ihrem Arzt in Papierform und bringen diesen Ausdruck wie gewohnt zu uns in die Apotheke.

E-REZEPT
 

Sie erhalten Ihr E-Rezept von Ihrem Arzt über die E-Rezept-App der gematik digital auf Ihr Smartphone und zeigen dies bei uns in der Apotheke.

E-REZEPT
 

Sie erhalten Ihr E-Rezept von Ihrem Arzt in Papierform und senden uns ein Foto des Ausdrucks über unseren Rezept-Upload.

E-REZEPT
 

Sie erhalten Ihr E-Rezept von Ihrem Arzt über die E-Rezept-App der gematik digital auf Ihr Smartphone und senden es direkt aus der App an die Fackeltor-Apotheke.

 

 

IHRE FRAGEN. UNSERE ANTWORTEN.

E-REZEPT
 

WAS IST DAS E-REZEPT?

 

Das elektronische Rezept ist die digi­tale Version des rosa Papierrezepts, mit dem ein gesetzlich krankenversicherter Patient verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke erhält. Der Arzt legt das E-Rezept auf ei­nem zentralen Server ab. Der Patient bekommt einen Zugangsschlüssel (E-­Rezept-Token), mit dem er seiner Apotheke den Zugriff erlauben kann.
 

SMARTPHONE
 

BENÖTIGE ICH EIN SMARTPHONE?

 

Die Rezeptinformationen liegen auf einem zentralen Speicher. Mit dem E-­Rezept­-Token kann der Patient überall darauf zugreifen. Wer kein Smartphone nutzt, muss sich aber keine Sorgen machen. Derzeit stellt der Arzt noch das gewohnte Papierrezept aus, im Laufe des Jahres 2022 kann der E-­Rezept-­Token dann in der Arztpraxis entweder auf das Handy geladen oder auf Papier ausgedruckt werden.
 

 

BRAUCHT MAN EINE APP?

Es gibt bereits eine bundeseinheitliche, kostenlose und werbefreie E-­Rezept-­App, mit der alle Patienten ihre E-Rezept-­Token einlösen und somit ihre E-Rezepte verwalten können. Um die App frei­zuschalten, braucht jeder gesetzlich Versicherter eine entsprechenden PIN und CAN von der Krankenkasse sowie ein NFC-­fähiges Handy und eine NFC-­fähige elektroni­sche Gesundheitskarte (eGK). Diese verfügen über einen technischen Standard für den kontaktlosen Austausch von Daten. Alternativ bieten einige gesetzliche Krankenkassen die Möglichkeit, die E-Rezept-App über einen Freischaltcode zu aktivieren, der mit Hilfe der Krankenkassen-App generiert wird. Später sol­len weitere Möglichkeiten, sich elek­tronisch auszuweisen, hinzukommen.

Apple AppStoreHuawei AppGalleryGoogle PlayStore

 

E-REZEPT
 

WANN KOMMT DAS E-REZEPT?

Das E-­Rezept wurde laut Gesetz am 1. Juli 2021 eingeführt – zunächst in einer Fokusregion bei ausgewählten Arztpraxen und Apotheken in Berlin und Brandenburg. Zur bundeswei­ten Pflicht wird es im Laufe des Jahres 2022. Bis dahin müssen Apotheken und Arztpraxen mit sicherer Hard­- und Software ausgerüstet sein. In der Fackeltor-Apotheke liegen bereits jetzt alle technischen Voraussetzungen vor, um Ihr E-Rezept sicher und unkompliziert zu beliefern.

SMARTPHONE
 

DATENSCHUTZ?

Hier gelten höchste Standards. Der Server mit den verschlüsselten E-Re­zepten steht in Deutschland. Kliniken, Ärzte und Apotheken brauchen staat­lich zertifizierte Sicherheits­Hardware und elektronische Ausweise, um E-­Rezepte zu bearbeiten.  Weitere Informationen zur Sicherheit Ihrer Daten finden Sie hier.

 

 

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

1 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

3 Preise inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versand

4 Preis solange der Vorrat reicht

5 Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.


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